Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ultimate Web Solutions OG

Diese Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche Verträge und Vereinbarungen mit Auftraggebern und Kunden mit der Ultimate Web Solutions OG Anwendung, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Ultimate Web Solutions OG behält es sich vor ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Für diesen Fall erhalten geänderte Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit, sobald sie auf der Webseite der Ultimate Web Solutions OG veröffentlicht werden oder Vertragspartner hiervon schriftlich informiert werden. Vertragspartner und Kunden verpflichten sich also regelmäßig auf der Webseite Nachschau zu halten, ob Änderungen erfolgt sind.

 

1. Auftragserteilung:

Die Ultimate Web Solutions OG wird in Folge als Auftragnehmer bezeichnet. Sämtliche Aufträge an die Auftragnehmerin sind rechtsgültig, wenn sie schriftlich ergehen und firmenmäßig gezeichnet werden. Die Auftragnehmerin ist in jenem Umfang verpflichtet, wie diese in der Auftragsbestätigung ergeht. Demgemäß sind auch Angebote der Auftragnehmerin als freibleibend zu betrachten.

 

2. Rechnungen und Verträge:

Die Rechnungen werden gemäß den in Österreich gültigen gesetzlichen Bestimmungen erstellt, inklusive Steuern, insbesondere Umsatzsteuer und allfälliger Barauslagen. Sämtliche Rechnungen sind sofort fällig und auf das auf der Rechnung angeführte Konto einzubezahlen. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, sind Kunden nicht zum Abzug von Skonti oder Rabatten berechtigt. Sofern Kostenvorschüsse seitens der Auftragnehmerin verlangt werden, kann ein Auftrag erst nach Eingang dieser Kostenvorschüsse bearbeitet werden. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Auftragnehmerin berechtigt 10 % Verzugszinsen zu verlangen und verpflichtet sich der säumige Vertragspartner auch sämtliche Rechtsverfolgungskosten, inklusive Auskunftskosten, etc. zu bezahlen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt pro Mahnung eine Pauschale von € 20,-- zu verrechnen. Sofern sich die Auftragnehmerin eines Inkassoinstitutes oder Rechtsanwaltes bedient, sind seitens des Kunden auch diese Kosten zu ersetzen.

Die Preise für die Leistungen der Auftragnehmerin richten sich in erster Linie nach Vereinbarung, ansonsten nach aktuellen Preislisten auf der Homepage der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt Preise auch von Dauerverträgen gemäß dem letztgültigen Verbraucherpreisindex anzupassen, um der allgemeinen Preissteigerung gerecht zu werden.

Die Dienstleistungen der Auftragnehmerin sind jeweils jährlich im Voraus zu bezahlen. Weiters erfolgen Hosting- und Server-Installationen, sowie die Registrierung oder Verlängerung von Domainnamen und sonstige Dienstleistungen nach Überprüfung und Verbuchung des Zahlungseingangs.

Domäne, Hosting sowie Webmail Services, sind vom Kunden jährlich zu bezahlen.

Die Pakete zur Unterstützung sind vom Kunden monatlich zu bezahlen. Die Kündigung ist jeweils zum Jahresende unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist möglich.

Der Auftragnehmer wird die Dienstleistungen zu den jeweils gültigen Angebotspreisen verrechnen. Sollte es zu zusätzlichen Zeitaufwänden kommen, welche nicht in die Sphäre des Auftragnehmers fallen, ist dieser berechtigt diese zusätzlichen Aufwände in Rechnung zu stellen. Fahrtkosten und Übernachtungskosten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Anfahrtszeiten gelten als Arbeitszeit. 

 

3. Rücktritt:

Die Rücktrittsfrist richtet sich bei Verbrauchern nach dem Fernabsatzgesetz. Die Rücktrittsfrist für Fernabsatzverträge (nicht nur Online-Shops) beträgt 14 Kalendertage. Innerhalb dieser Frist kann daher der Verbraucher ohne Angabe von Gründen und weitgehend ohne Kosten von derartigen Verträgen zurücktreten.

Sollte sich aus Verschulden des Auftragnehmers eine Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist ergeben, ist der Auftraggeber berechtigt mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten, sofern er dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist, welche 14 Tage beträgt setzt. Dies setzt voraus, dass den Auftraggeber an der Überschreitung der Lieferfrist kein Verschulden trifft.

Sollte es zu Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände kommen, welche nicht der Sphäre des Auftragnehmers zuzuordnen sind, ist der Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung entbunden, bzw. ist zwischen den Vertragsteilen eine neue Lieferzeit festzusetzen.

Für den Fall von Stornierungen durch den Auftraggeber gilt, dass diese nur mit Zustimmung des Auftragnehmers gültig sind. In diesem Fall sind jedenfalls die bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen, sowie eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Auftragswertes.

 

4. Leistungen durch die Auftragnehmerin:

Die Auftragnehmerin erbringt unter anderem nachstehende Leistungen:

Einmalige Leistungen, wie


und dauerhafte Leistungen, wie


Für diese Pakete gibt es 3 verschiedene Kategorien, je nach Umfang des geleisteten Supports:
 

Die Auftragnehmerin ist bemüht ihre Leistungen so weit wie möglich zu erbringen, deren Mitarbeiter stellen jeweils ihre speziellen Leistungen zur Verfügung. Die Auftragnehmerin ist weiters bemüht Terminvereinbarungen möglichst einzuhalten. Dies setzt jedoch voraus, dass Kunden vollständige Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Für den Fall, dass Kunden ihrer Mitwirkungspflicht nicht ausreichend nachkommen, haftet die Auftragnehmerin nicht für allfällige Terminüberschreitungen. Für Terminüberschreitungen, welche aufgrund von höherer Gewalt erfolgen, haftet die Auftragnehmerin ebenfalls nicht. Sollten diverse Dienstleistungen, wie Internet-Dienstleistungen nicht direkt von der Auftragnehmerin durchgeführt werden, sondern von anderen Firmen, wird seitens der Auftragnehmerin hierfür keine Gewähr geleistet. Für den Fall, dass die Auftragnehmerin Webspace von anderen Unternehmen mietet und diese an die Kunden vermietet, haftet die Auftragnehmerin nicht für Leistungsstörungen aus welchen Gründen auch immer.

Die Verrichtung von Aufträgen wie die Ausarbeitung von Organisationskonzepten oder Programmen erfolgt aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und sonstigen Unterlagen. Diese hat der Kunde auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.

Websites, Software, Programme, etc. sind vom Kunden binnen einer Frist von spätestens einem Monat ab Lieferung abzunehmen und in einem Protokoll zu bestätigen. Für den Fall des Annahmeverzuges gilt die gelieferte Software als abgenommen. Als abgenommen gilt das Produkt auch für den Fall, dass der Kunde diese Software im Echtbetrieb verwendet.

Allfällige Mängel sind vom Kunden zu dokumentieren und dem Auftragnehmer umgehend zu melden. Der Auftragnehmer wird sich dann um eine rasche Mängelbehebung bemühen. Nach dieser ist eine neuerliche Abnahme erforderlich.

Die Auftragnehmerin haftet auch nicht für Liefer- und Leistungsstörungen, welche sich aufgrund von höherer Gewalt, wie insbesondere Streik, Aussperrung, Stromausfälle oder sonstige Ausfälle von Kommunikationsnetzen, etc. ergeben. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt die Leistung binnen einer angemessenen Frist zu erledigen. Für derartige Ausfälle, welche nicht im Einflussbereich der Auftragnehmerin liegen übernimmt diese auch keinerlei Haftung.

Sollte sich für den Auftragnehmer herausstellen, dass der Auftrag aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht ausgeführt werden kann, ist der verpflichtet dies dem Auftraggeber zeitnah anzuzeigen. Sollte die Unmöglichkeit der Durchführung des Auftrages in der Sphäre des Auftraggebers liegen, ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Bis dahin erfolgte Aufwendungen hat der Auftraggeber zu ersetzen.

Soweit Produkte des Auftragnehmers versendet werden, hat hierfür der Kunde die Kosten und die Gefahr zu tragen. Allfällige Einschulungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch abgeschlossen. Die barrierefreie Ausgestaltung von Websites ist  grundsätzlich nicht Vertragsgegenstand, außer dies wird ausdrücklich vereinbart.

Hinsichtlich wiederkehrender Leistungen wird festgehalten, dass die Auftragnehmerin keinen 24 Stunden Support anbietet, der Kunde hat jedoch die Möglichkeit sich mit Problemen an die Auftragnehmerin zu wenden; dies entweder per Kontaktformular über die Homepage oder per E-Mail.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt zur Erfüllung ihrer Dienste nach freien Ermessen sich durch dritte Personen unterstützen zu lassen.

Durch die Auftragnehmerin erstellte Skizzen, Designs, etc. bleiben weiter in deren Eigentum. Jegliche Verwendung oder Weitergabe von geistigem Eigentum und immateriellen Gütern der Auftragnehmerin außer für den vereinbarten Zweck ist dem Kunden untersagt.

 

5. Pflichten des Vertragspartners:

Kunden und Vertragspartner sind verpflichtet die österreichischen und internationalen zur Anwendung kommenden Gesetze und sonstigen Bestimmungen einzuhalten und allfällige Verstöße gegen derartige Normen sind, welche im Zusammenhang mit einem Auftrag stehen der Auftragnehmerin jedenfalls umgehend zu melden. Insbesondere sind die Kunden zur Einhaltung des Mediengesetzes und Urheberrechtes verpflichtet und halten die Auftragnehmerin von allen diesbezüglichen Schäden frei. Eine Prüfpflicht der Auftragnehmerin besteht nicht. Es ist den Kunden auch nicht gestattet Dienste anzubieten, welche den Server beeinträchtigen könnten (Onlinespiele, Webcams, die Uhrzeiten, E-Commerce Shops, etc.), sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist.

 

6. Gewährleistung:

Grundsätzlich leistet der Auftragnehmer Gewähr, für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages. Für den Fall von Mängeln hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche für die Beseitigung des Fehlers notwendig sind. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde oder eine ihm zurechenbaren Person Eingriffe in die Software vorgenommen hat oder diese nicht unter den bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen betrieben wurde.

Etwaige Mängel sind seitens des Kunden binnen 14 Tagen nach Auftreten derselben zu beanstanden.

Sollte es zu einem Gewährleistungsfall kommen ist der Auftragnehmerin Gelegenheit zur Verbesserung binnen 14 Tagen zu geben. Diese wird bemüht sein den Mangel so rasch als möglich zu beheben. Erst nach einem erfolglosen Verbesserungsversuch kommt eine Preisminderung oder Wandlung in Betracht. Die Auftragnehmerin ist bemüht Mängel in angemessener Frist zu beheben. Seitens des Auftraggebers sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbehebung zur ermöglichen.

Sollten die Mängel von der Auftragnehmerin zu vertreten sein, übernimmt diese die Mängelbehebungskosten. Sofern jedoch anfallende Kosten vom Auftraggeber zu vertreten sind werden diese Mängelbehebungskosten in Rechnung gestellt.

Das Auftreten von Mängeln, welche auf eine nicht sachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten oder die Verwendung nicht geeigneter Mittel oder Datenträger zurückzuführen sind ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Programme, die vom Auftraggeber oder sonstigen Personen im Nachhinein verändert werden.

 

7. Hosting und Speicher

Sofern nichts anderes vereinbart, gilt ein Vertrag zunächst auf ein Jahr geschlossen und kann jeweils unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist zum Jahresende von beiden Vertragspartnern gekündigt werden.

Der Auftragnehmer ist bemüht den vereinbarten Speicherplatz rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen. Sollte es aus technischen Gründen zu Betriebsunterbrechungen kommen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, ebenso wenig besteht ein Anspruch darauf, dass dieser Speicherplatz permanent zur Verfügung steht. Die Nutzung des Speicherplatzes erfolgt auf Gefahr und Risiko des Auftraggebers. Für den Inhalt gehosteter Seiten wird keine Haftung übernommen. Jeder Kunde ist verpflichtet sich betreffend die Inhalte dieser Seiten an die geltenden Rechtsvorschriften zu halten. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen.

 

8. Sonstiges:

Auf sämtliche Verträge und Vereinbarungen gilt die Anwendung österreichischen Rechtes als vereinbart. Gerichtsstand ist je nach Höhe des Streitgegenstandes entweder das Bezirksgericht Kitzbühel oder das Landesgericht Innsbruck. Die in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.